Montag, 24. Dezember 2007

"Selbstbehauptung des Rechtsstaats"

Otto Schily hat bekanntlich ein Buch des Kölner Staatsrechtlers Otto Depenheuer empfohlen, das die Rezensenten von ZEIT, TAGESPIEGEL und TAZ entsetzt hat. Die FAZ stützt unterdessen den konservativen Verfassungsrichter Udo Di Fabio, dem die ständigen Rufe der Regierungspolitiker nach "schärferen Gesetzen" offenbar zu weit gehen, vor allem weil sie die einseitig die Exekutive stärken (sage ich). In seiner scharfen Kritik "Angst essen Seele auf" hat Michael Stolleis Depenheuers Traktat in der Tradition von Carl Schmitts und Ernst Jüngers verortet. Der Staatsrechtler ist nämlich ein Schüler von Josef Isensee, der wiederum viel von Carl Schmitt übernommen hat und in Sammelbänden veröffentlichte, die von dem Konservativen Revolutionär Armin Mohler herausgegeben wurden.
Man soll den Vorwurf der Faschisierung ja sparsam verwenden. Dennoch, mir gibt es zu denken, dass staatstragende Blätter Recherchen bringen, die gut ins Antifa-Infoblatt passen würden. Dabei sind die Positionen Depenheuer nicht obskur. Das Buch ist erschienen in der Reihe "Schönburger Gespräche zu Recht und Staat", zu der auch Di Fabio einen Band beigetragen hat. Anders gesagt: die Feindrechtsdebatte reicht bin in den staatsrechtlichen Mainstream hinein, weil sie eben wirklich Grundfragen von Staatlichkeit berührt, die unter anderem von Carl Schmitt auf den brutalen Begriff gebracht wurden. Um sich selbst zu behaupten, muss der "Rechtsstaat" sein angeblich "Anderes" - sprich die regellose Gewalt - in sich aufnehmen. Kein Wunder, dass sowohl Depenheuer als auch seine Kritiker zustimmend Giorgio Agamben zitieren.